Die Eltern sind gesetzlich für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden und Schulveranstaltungen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.
Adresse | Telefon |
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Schulhaus Pünt, Lehrerzimmer, Zürichstrasse 12, 8124 Maur | 044 980 01 77 |
Kindergarten A, Frau Biotti, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 87 |
Kindergarten B, Frau Hug, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 88 |
Kindergarten C, Frau Tobler, Rainstrasse 1, 8124 Maur | 043 495 61 89 |
Mittagstischangebot, Zürichstrasse 12, 8124 Maur | 079 432 30 86 |
Schulsozialarbeit, Frau Thalmann | 079 880 87 06 |
Schulleiterin, Frau Kristina Nabold | 043 366 01 47 |
Hauswart, Herr Janser | 044 980 47 38 |
Adresse | Telefon |
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Schulhaus Aesch, Lehrerzimmer, Aeschstrasse 17, 8127 Forch | 044 980 02 75 |
Kindergarten A, Frau Meyer, Schulhaus Aesch, Aeschstr. 17, 8127 Forch | 044 980 05 86 |
Kindergarten B, Frau Bertschi & Zimmermann, Aeschstrasse 17, 8127 Forch | 044 980 12 03 |
Kindergarten C, Frau Leu und Frau Grünenfelder, Schulhaus Aesch, Aeschstr. 17, 8127 Forch | 044 980 05 34 |
Kindergarten D, Frau Bonny, Schulhaus Aesch, Aeschstr. 17, 8127 Forch | 079 537 55 43 |
Mittagstischangebot, Wettstein-Haus, 8127 Forch | 076 491 52 32 |
Schulsozialarbeit, Frau Müller | 077 522 92 97 |
Schulleiterin, Frau Forster | 044 980 05 32 |
Hauswart, Herr Müller | 076 362 73 54 |
Adresse | Telefon |
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Schulhaus Leeacher, Lehrerzimmer, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 29 |
Kindergarten A, Frau Lymann, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 27 |
Kindergarten B, Frau Hüsler, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 27 |
Kindergarten C, Frau Brunner & Kaithan, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 21 |
Mittagstischangebot, Schulanlage Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 980 26 31 |
Schulsozialarbeit, Frau Thalmann | 079 880 87 06 |
Schulleiterin, Kalman-Schneider | 044 982 29 26 |
Hauswart, Herr Gerth | 079 370 79 35 |
Adresse | Telefon |
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Schulhaus Gassacher, Teamzimmer, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 22 |
Teamzimmer Lothar | 043 366 04 20 |
Kindergarten A, Frau Figallo, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 24 |
Kindergarten B, Frau Häusermann-Bider & Hächler, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 23 |
Mittagstischangebot, Vogelhaus, Zürichstrasse 234, 8122 Binz | 076 362 73 53 |
Schulsozialarbeit, Frau Cacic | 077 522 35 32 |
Schulleiterin, Frau Bützer | 043 366 04 25 / 076 365 40 08 |
Hauswart, Herr Privitera | 079 598 12 17 |
Adresse | Telefon |
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Schuleinheit Sekundarschule Looren | |
Schulhaus Looren, Lehrerzimmer, Looren 3b, 8127 Forch | 044 982 20 40 |
Schulhaus Looren, Krankheitsmeldungen von Schüler/innen | 044 982 20 41 |
Mittagstischangebot, Jugend- und Freizeithaus Maur, 8127 Forch | 076 362 73 51 |
Schulsozialarbeit, Frau Marti | 079 603 82 26 |
Schulsozialarbeit, Frau Müller | 077 522 92 97 |
Schulleiter, Herr Wirth | 044 982 20 50 |
Hauswartungen Looren (Pikett) | 044 982 20 55 |
Adresse | Telefon |
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Gemeindehaus, Zürichstrasse 8, 8124 Maur | 043 366 13 34 |
Adresse | Telefon |
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Gemeindehaus, Zürichstrasse 8, 8214 Maur | 043 366 13 33 |
Adresse | Telefon |
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Marco Schneiter, Gemeindehaus, Zürichstrasse 10, 8124 Maur | 043 366 13 26 |
Adresse | Telefon |
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Frau Sommer, Rellikonerstrasse 11, 8124 Maur | 044 980 42 82 |
Frau Nowak, Rellikonerstrasse 11, 8124 Maur | 044 980 01 22 |
Frau Kaufmann, Rellikonerstrasse 11, 8124 Maur | 044 980 01 22 |
Adresse | Telefon |
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Frau Kuhn, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 92 |
Frau Schreyer, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 93 |
Adresse | Telefon |
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Frau Messerli | 044 980 01 19 |
Adresse | Telefon |
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Frau Caviezel | 044 980 01 19 |
Frau Zaugg | 044 980 01 19 |
Adresse | Telefon |
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Frau Wettstein | 076 362 73 57 |
Adresse | Telefon |
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Aesch-Forch, Zollingerheim, Aeschstrasse 8, 8127 Aesch | 044 806 15 99 |
Ebmatingen, Schulhaus Leeacher, Leeacherstrasse 6, 8123 Ebmatingen | 044 980 04 89 |
Maur, Zürichstrasse 1, 8124 Maur | 044 887 60 64 |
Adresse | Telefon |
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Schuleinheiten Aesch, Ebmatingen, Binz und Looren | |
ACAMED Ärztezentrum Binz, Gassacherstrasse 12, 8122 Binz | 044 980 21 21 |
Schuleinheiten Pünt, Maur | |
Herr Dr. med. Ruedi Rothenbühler, Rellikonerstrasse 7, 8124 Maur | 044 980 32 31 |
Adresse | Telefon |
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Schuleinheiten Ebmatingen, Binz, Looren und Pünt, Maur | |
Dr. med. dent. Rasco Brietze, Zürichstrasse 116, 8123 Ebmatingen | 044 500 17 42 |
Schuleinheit Aesch | |
Dr. med. dent. Marcell Hungerbühler, Leugrueb 14, 8126 Zumikon | 044 918 01 36 |
Anmelde- und Kündigungstermine für die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung sind jeweils der 30. November und 31. Mai.
Schüleranmeldung Primar- oder Sekundarschüler/innen [dotx, 290 KB]
Audiopädagogische Angebote der Volksschule richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung während der obligatorischen Schulpflicht. Der Hörverlust ist durch ein fachärztliches Gutachten belegt und berechtigt in der Regel zu IV-finanzierten Hilfsmitteln.
siehe Hausaufgaben
Aufgabenstunden finden ab der 2. Primarklasse in allen Schuleinheiten bei genügend Anmeldungen jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.35 - 16.20 Uhr statt. Ziel der Aufgabenstunde ist es, den Kindern in Kleingruppen zu ermöglichen, ihre Schulaufgaben regelmässig in geordnetem Rahmen und unter Aufsicht zu erledigen. Die Aufgabenhilfe soll bei den Schülern und Schülerinnen die Fähigkeit zur selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben fördern. Anhand des Aufgabenheftes überprüfen die Betreuer oder Betreuerinnen dies jedes Mal und stehen dem Kind auch für Fragen zur Verfügung.
Aufgabenhilfe ist kein Stützunterricht und wird nicht eingesetzt, um einem Kind das Erreichen einer höheren Schulstufe zu ermöglichen.
Aufgabenhilfe ist kein Stützunterricht und wird nicht eingesetzt, um einem Kind das Erreichen einer höheren Schulstufe zu ermöglichen. Die Koordination erfolgt über die Lehrperson. Das Angebot ist für die Eltern kostenlos. Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch.
Vorbereitungskurse Aufnahmeprüfung Gymnasium - Allgemeine Bestimmungen
Wir bitten Sie, sich in allen Fragen, welche Ihr Kind und die Schule betreffen, zunächst an die Klassenlehrperson(-en) zu wenden. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, bitten wir Sie, telefonische Anfragen oder Mitteilungen vor oder nach dem Unterricht zu machen.
Ausserdem steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung. Sollten auch die Gespräche mit der Schulleitung nicht zu einer Lösung führen, wird der Geschäftsleiter Schule beigezogen.
Für administrative Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Von besonderer Begabung wird gesprochen, wenn Schülerinnen und Schüler in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind. Diese Kinder werden gemäss dem Sonderpädagogischen Konzept zusätzlich gefördert. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson. Art und Umfang der Begabten- und Begabungsförderung werden im Sonderpädagogischen Konzept der Schule Maur definiert.
Informationen zu den Beiträgen an der Schule Maur resp. Vergünstigungen finden Sie hier.
Beratung für Jugendliche zu Berufsfragen und Laufbahnplanung für Erwachsene auf Voranmeldung.
Brunnenstrasse 1, 8610 Uster, Tel: 044 905 49 00, E-Mail: biz.uster@ajb.zh.ch, Homepage: www.bizuster.zh.ch
Gemäss Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2004, § 12, und Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2009, § 5 und § 6, besteht für die Gemeinden eine Angebotspflicht für Berufsvorbereitungsjahre. Die Gemeinden können die Führung der Berufsvorbereitungsjahre vertraglich an einen kantonal anerkannten Anbieter ihrer Wahl übertragen. An der Sitzung vom 16. Juni 2009 hat die Schulpflege Maur die Führung der Berufsvorbereitungsjahre an die Berufswahlschule Uster (BWS) und die Tempus am See, Küsnacht, übertragen.
Das Reglement der Schule Maur zum Berufsvorbereitungsjahr finden Sie hier: Reglement Berufsvorbereitungsjahr
siehe Elternbesuchsmorgen
Die wichtigste Bezirksbehörde im Bereich des Verwaltungsrechts ist der Bezirksrat. Es handelt sich dabei um eine Kollegialbehörde. Sie besteht aus dem Statthalter als Präsident, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
Die Bezirksräte üben generell die Aufsicht über die Gemeinden und öffentlichrechtlichen Körperschaften auf Gemeindeebene aus. Sie besorgen als erste kantonale Instanz die verwaltungsinterne Rechtsprechung, entscheiden also über Rekurse und Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeinden oder gegen Anordnungen und Erlasse anderer Gemeindebehörden und weiterer Träger öffentlichrechtlicher Aufgaben der Gemeinden. Sie werden von Amtes wegen aufsichtsrechtlich aktiv, indem sie Kontrollen bei Gemeindebehörden (Visitationen) durchführen und generell bei Verdacht auf Vorliegen eines Missstandes intervenieren und allenfalls aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen.
Beim Schulwesen beschränkt sich die Aufsicht des Bezirksrats auf organisatorische, personalrechtliche und finanzielle Fragen. Er ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Anordnungen der Schulpflegen.
Siehe Gemeinde- und Schulbibliotheken
Während den Blockzeiten besuchen alle Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen die Schule. Die Blockzeiten: Montag bis Freitag, 08.20 - 12.00 Uhr.
Geschäftsleitung |
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Krippe Ebmatingen, Schulweg 2, 8123 Ebmatingen |
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Hort/Mittagshort Ebmatingen, Bachtobelstrasse 19, 8123 Ebmatingen |
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Hort/Mittagshort Maur, Alte Zürichstrasse 5, 8124 Maur |
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Hort/Mittagshort Forch, Aeschstrasse 8, 8127 Forch |
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Hort/Mittagshort Binz, Zürichstrasse 240a, 8122 Binz |
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Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht in Kleingruppen mit dem Ziel, fremdsprachige Schüler in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihrem Leistungsvermögen zu fördern. Er soll ihnen den Anschluss an die ihnen entsprechende Regelklasse gewährleisten.
Wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern kann die Schulleitung bewilligen, wenn zwingende Gründe vorliegen. Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession vom Unterricht dispensiert werden.
Siehe Urlaubsgesuch
Siehe Sekundarstufe
Siehe Sekundarstufe
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wurde in den letzten Jahren immer wichtiger und ist für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder notwendiger denn je. In den Bereichen Hausaufgaben, Gesundheitsprävention oder auch bei der Elternmitwirkung kann die Schule ihren Auftrag nur wahrnehmen, wenn auch die Eltern ihren erzieherischen Verpflichtungen nachkommen. Besonders auch an Elternabenden kann diese Zusammenarbeit gefördert werden, da hier Kontakte geknüpft und Informationen ausgetauscht werden können. Die Teilnahme mindestens eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten wird erwartet.
Die wichtigste Ansprechperson der Eltern ist die Klassenlehrperson.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wurde in den letzten Jahren immer wichtiger und ist für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder notwendiger denn je. In den Bereichen Hausaufgaben, Gesundheitsprävention oder auch bei der Elternmitwirkung kann die Schule ihren Auftrag nur wahrnehmen, wenn auch die Eltern ihren erzieherischen Verpflichtungen nachkommen. Besonders auch an Elternabenden kann diese Zusammenarbeit gefördert werden, da hier Kontakte geknüpft und Informationen ausgetauscht werden können. Die Teilnahme mindestens eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten wird erwartet.
Die wichtigste Ansprechperson der Eltern ist die Klassenlehrperson.
Schule Pünt, Maur |
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Schule Aesch |
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Schule Ebmatingen |
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Schule Binz |
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Schule Looren |
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Die Elternräte der Schule Maur:
Siehe Schulergänzende Betreuung
Das Programm der Freizeitkurse Maur sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Die Gemeinde- und Schulbibliotheken bieten eine Fülle von Sachbüchern und Belletristik für alle Geschmäcker - von Krimis über Liebesgeschichten bis hin zu Comics und Bilderbüchern findet man eine reiche Auswahl.
Weitere Informationen über unsere Bibliotheken finden Sie hier.
Der Geschäftsleiter Schule koordiniert die gesamte Schule Maur im Auftrag der Schulpflege. Gemeinsam mit den sechs Schulleiter/innen trägt er die Verantwortung für die operative und pädagogische Ausrichtung unserer Schulen. Der Geschäftsleiter Schule bildet gemeinsam mit den Schulleitenden die Geschäftsleitung, in welcher er den Vorsitz hat. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm geregelt. Der Geschäftsleiter Schule ist im Gemeindehaus erreichbar. Für Fragen und Anliegen steht er gerne zur Verfügung.
Die Geschäftsleitung besteht aus dem/der Geschäftsleiter/in Schule und den Schulleitungen. Der/Die Musikschulleiter/in ist anwesend und stimmberechtigt für Traktanden, welche die Musikschule betreffen. Die Schulverwaltungsleitung hat beratenden Einsitz und führt das Protokoll.
Mitsprache und Entscheidungsfindung in der Geschäftsleitung:
Es wird ein Konsens angestrebt. Bei Anträgen an die Schulpflege werden Meinungsverschiedenheiten im Antrag dargelegt. Bei Entscheiden in eigener Kompetenz entscheidet die Mehrheit. Der Geschäftsleiter / Die Geschäftsleiterin hat bei einer Pattsituation den Stichentscheid.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Funkionendiagramm der Schule Maur
Die meisten gesetzlichen Grundlagen für den Schulbetrieb können aus den folgenden Gesetzen / Verordnungen abgeleitet werden:
Weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie unter http://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze/einfache_suche.html
Vorbereitungskurse Aufnahmeprüfung Gymnasium - Allgemeine Bestimmungen
Anmeldungen für die Vorbereitungskurse für die teilnahmeberechtigten Schüler/innen werden im Juni durch die Schulleitungen an die Eltern versandt
Die Hausaufgaben sind ein Mittel, bei den Schülerinnen und Schülern das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung, Vertiefung oder Anwendung des in der Schule Erlernten. Beim Erteilen von Hausaufgaben muss das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden. Die Aufgaben sollten ohne Hilfe der Eltern lösbar sein. Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Sonn- oder Feiertages auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien werden in der Regel keine Hausaufgaben erteilt.
Siehe auch Schulärztlicher Dienst
Die Schule Maur verfügt über eine zeitgemässe IT-Infrastruktur. Art und Umfang regelt das ICT-Konzept.
Schuleintritt (Kindergarten) | Dienstag, 19. Mai 2020 |
Übertritt 1. Primarklasse | Donnerstag, 14. Mai 2020 |
Übertritt 1. Sekundarklasse | Donnerstag, 24. Oktober 2019 |
Informationsabende zum Übertritt in die 1. Primarklasse finden in der jeweiligen Schuleinheit nur statt, wenn Besonderheiten wie beispielsweise die Bildung von mehreren 1. Klassen oder spezielle Klassenzusammensetzungen anstehen.
Das Angebot unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen bei der Schulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Förderung erfolgt durch schulische Heilpädagogen, welche in der Regel integrativ eingebunden sind und somit im Klassenverbund wirken.
Die neuen sonderpädagogischen Massnahmen beinhalten u.a. auch die Integration von behinderten / lernbehinderten Kindern. Bei der integrierten Sonderschulung besuchen die Schüler den Unterricht in einer Regelklasse und werden während einzelnen Lektionen von Fachkräften spezifisch gefördert.
Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) besuchend die Schüler/innen den Unterricht in einer unserer Regelklassen und werden während einzelnen Lektionen von Fachpersonen spezifisch gefördert. Diese Kinder weisen erhebliche sonderpädagogische Bedürfnisse auf, welche zu einem Sonderschulstatus führen.
Der Jahresplan beschreibt, wie die Entwicklungsthemen des Schulprogramms im betreffenden Schuljahr bearbeitet werden. Der Stand laufender Projekte wird ausgewiesen und abgeschlossene Projekte werden evaluiert.
Die Jahrespläne finden Sie hier:
Jugendhaus, Looren 25, 8127 Forch, Tel: 044 980 33 74, Natel: 076 577 33 74
Die Klassenbildung in der Gemeinde Maur und in den einzelnen Schuleinheiten ist eine alljährliche Herausforderung, welche sorgfältig vorgenommen wird. Dabei wird darauf geachtet, dass jeweils ausgeglichene Klassen und innerhalb der Klassen ausgewogene Gruppen entstehen. Zudem werden in diesem Prozess verschiedene Faktoren berücksichtigt wie Geschlecht, Leistungsfähigkeit, besondere schulische Bedürfnisse, Fremdsprachigkeit oder soziale Merkmale. Bei diesem Vorgehen liegt die entsprechende Zuständigkeit innerhalb der Schuleinheiten bei der jeweiligen Schulleitung.
Um diese Ausgewogenheit zu erreichen, kann die Schule allfällige Zuteilungsgesuche nicht berücksichtigen. Auch nachträgliche Umteilungen von Schülern und Schülerinnen können die Systeme in eine Schieflage bringen und provozieren wiederum neue Anträge für Änderungen. Diese müssten dann mit gleichem Recht behandelt werden.
Siehe Lehrplan 21
Weitere Informationen zur Bekämpfung von Kopfläusen finden Sie hier.
Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden die Eltern die Absenz telefonisch der Klassenlehrperson sowie den weiteren beteiligten Personen (Schulbus, Mittagstischangebot, Musiklehrpersonen etc.). Das rechtzeitige Abmelden dient auch der Sicherheit des Kindes.
Anmelde- und Kündigungstermine für die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung sind jeweils der 30. November und 31. Mai.
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die Kinder und Jugendlichen die Fähigkeiten in ihrer Muttersprache. Sie erwerben sich Kenntnisse über ihre Heimatkultur, z.B. Geschichte, Geografie, Feste, Musik und Tradition.
Weitere Informationen zur Bekämpfung von Kopfläusen finden Sie hier.
Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie hier: http://www.lehrplan.ch/
Die Logopädie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation. Eine Spracherwerbsstörung führt in der Regel zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Sie hat insbesondere Auswirkungen auf die Leistung in schulischen Fächern, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind. Wird bei einer Schülerin oder einem Schüler eine Sprachauffälligkeit beobachtet, beantragen die Eltern und die Lehrperson in einem Schulischen Standortgespräch eine logopädische Abklärung. Aufgrund der Abklärung und mit dem Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine logopädische Therapie anordnen.
Das Organigramm der Schule Maur finden Sie hier: Organigramm der Schule Maur
Das Organisationsstatut der Schule Maur ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Maur vom 17. Mai 2009.
Es regelt
1. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Kompetenzen der Behördenorgane, der Organe der Schule und der Schulverwaltung
2. Die Geschäftsführung der Schulpflege sowie deren unterstellten Organe.
Informationen zu unseren Primarklassen finden sie unter
Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden, können die in der Volksschule abgegebenen obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich am Wohnort beziehen.
Es besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich über die Gemeinde- und Schulbibliotheken der Gemeinde Maur zu beziehen. Von der Schule Maur können ausschliesslich die aktuell für obligatorisch erklärten Lehrmittel bezogen werden. Zudem werden nur die für das aktuelle Schuljahr benötigten Lehrmittel abgegeben.
Gemeinde- & Schulbibliothek Maur
Verzeichnis obligartorischer Lehrmittel 2023_24
Verzeichnis obligartorischer Lehrmittel 2024_25
Grundlage für Schullaufbahnentscheide ist eine Gesamtbeurteilung. Neben den kognitiven Fähigkeiten berücksichtigt sie das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten sowie die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Schullaufbahnentscheide erfolgen in einem Konsensverfahren zwischen Schülerin / Schüler und Eltern, Klassenlehrperson und Schulleitung. Sind sich die Beteiligten einig, ist kein formeller Schulpflegeentscheid notwendig. Ergibt sich kein Konsens, entscheidet die Schulpflege.
Erscheint die Promotion Ende des Schuljahres gefährdet, müssen die Eltern spätestens am Ende des ersten Semesters benachrichtigt werden. Gegen diesen Beschluss besteht Rekursmöglichkeit. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände wie z.B. eine längere Krankheitsphase vorliegen.
In der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Eine Umstufung wird auf Antrag einer Lehrperson oder auf Gesuch der Eltern geprüft.
Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. Sie hat zum Ziel, dass das Kind seine Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeiten seinen Möglichkeiten entsprechend umsetzen kann.
Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen die Eltern und die Lehrperson in einem Schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung. Aufgrund der Abklärung und mit dem Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine psychomotorische Therapie anordnen.
Die Psychotherapie konzentriert sich auf besondere Bedürfnisse im psychischen Bereich. Sie befähigt die Kinder, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Die Psychotherapie wird nicht schulintern angeboten. Die Zuweisung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Maur.
Informationen zum Qualitätsmanagement der Schule Maur finden Sie hier: Qualitätsmanagement Schule Maur
Gegen Entscheide der Schulbehörde bzw. Schulleiter/innen kann innerhalb der vorgegebenen Frist bei der übergeordneten Instanz schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ab Rekursinstanz Bezirksrat ist das Verfahren kostenpflichtig, die Verfahrenskosten trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemäss Volksschulgesetz können Eltern ein Gesuch um Rückstellung ihres Kindes von der Schulpflicht stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Rückstellung von Schulpflicht Reglement
Siehe Versicherungen.
Schulbesuchsbestätigungen - z.B. für den Bezug von Kinderzulagen - werden von der Schulverwaltung ausgestellt.
Der Schulbus ist eine freiwillige Dienstleistung der Schule Maur. Die Kindergarten- und Unterstufenkinder der Ortsteile Scheuren, Wannwis, Aschbach, Stuhlen und Uessikon werden mit dem Schulbus zur Schule und wieder nach Hause gefahren.
Detaillierte Auskünfte erteilt die Schulverwaltung.
Informationen zur Schulergänzenden Betreuung finden Sie hier.
Die Schulleitung übernimmt die Führungsaufgaben in ihrer Schuleinheit und ist entsprechend mit Kompetenzen ausgestattet. Sie leitet die Schule in betrieblich-operativen Belangen, wirkt bei Personalgeschäften mit und ist zusammen mit der Schulkonferenz für die Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig. Bei Entscheidungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen eine Überprüfung mit Entscheid durch die Schulpflege verlangt werden.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funkionendiagramm geregelt.
Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule im Rahmen der ihr durch die Gemeindeordnung und die kantonale und eidgenössische Gesetzgebung übertragenen Aufgaben verantwortlich. Sie wird alle vier Jahre von den Maurmer Stimmberechtigten gewählt. Die Schulpflege besteht aus sieben Mitgliedern. Die Schulpräsidentin / der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Für besondere Aufgaben kann die Behörde Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute beiziehen.
Die Verantwortlichkeiten der Schulpflegemitglieder sind in Bereiche mit fachspezifischen Aufgaben aufgeteilt. Sie besuchen zudem die zugeteilten Klassen, nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Weitere Informationen zur Schulpflege finden Sie hier.
Die obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre. Alle Kinder, welche bis zum 15. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im darauf folgenden August automatisch in die Kindergartenstufe ein. Die Schulverwaltung lässt den Eltern die Anmeldeunterlagen direkt zukommen.
Informationen zum Schulpsychologischen Dienst Maur finden Sie hier.
Der Begriff "Schulreif" wird heute kaum mehr verwendet. Sicher ist mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für das Kind ein neuer Lebensabschnitt. Die Schule hat andere Funktionen und Ziele als eine Spielgruppe. Daher ist es wichtig, Eltern ihr Kind auf diese Zeit ein wenig vorzubereiten, damit es ihm leichter fällt,
Die Eltern werden rechtzeitig schriftlich über Änderungen der Unterrichtszeiten informiert.
Die Schulverwaltung ist Dienstleistungszentrum für die Schulpflege sowie für die Geschäftsleitung. Sie unterstützt die Schulpflege in der Geschäftsführung und berät die Organe der Schule Maur in rechtlichen Belangen. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für alle schulischen Fragen.
Die Schulverwaltung respektive die Abteilung Bildung ist eine Abteilung der Gemeindeverwaltung. Die Leiterin / der Leiter Bildung ist dem Gemeindeschreiber / der Gemeindeschreiberin und dem Schulpräsidium unterstellt. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm und im Stellenbeschrieb der Politischen Gemeinde Maur geregelt.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird eindringlich empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbständig bewältigen. Der Schulweg ist ein wichtiger Teil der Erlebniswelt des Kindes. Bitte verzichten Sie auf das Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Grundsätzlich dürfen die Schülerinnen und Schüler das Velo benützen, wenn die Eltern dies erlauben. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt jedoch, Schülerinnen und Schüler der Kindergartenstufe und der Unterstufe nicht mit dem Velo oder fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) zur Schule zu schicken. Bei Unfällen und Beschädigungen der Fahrräder wird seitens der Schule jede Haftung abgelehnt.
Die Kindergarten- und Unterstufenkinder der Ortsteile Scheuren, Wannwis, Aschbach, Stuhlen und Uessikon werden mit dem Schulbus gefahren.
Die Schulzahnpflegeinstruktorin instruiert die Kinder in den Kindergarten- sowie Unterstufenklassen in der richtigen Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Weitere Informationen finden Sie unter Schulzahnarzt.
Der Schwimmunterricht wird ab der 1. Primaklasse bis und mit der 5. Klasse im Rahmen der Sportlektionen als obligatorisches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler geführt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Schwimmunterricht im Lernschwimmbecken Benglen (Fällanden) oder im Hallenbad Zumikon. Der Transport erfolgt mit dem Schulbus.
Die Schule Maur führt auf der Sekundarstufe die drei Abteilungen A, B und C. Diese bezeichnen zugleich das jeweilige Leistungsniveau, wobei A die anspruchsvollste Abteilung ist. Um sinnvolle Klassengrössen zu bilden, werden seit Jahren die Abteilungen B und C als gemeinsame Klassen geführt. Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe und die damit verbundene Zuteilung zu einer der Abteilungen erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung und eines Entscheides anlässlich eines Gesprächs zwischen der Klassenlehrperson der Primarstufe und mindestens einem Elternteil. Während allen drei Schuljahren an der Sekundarstufe gibt es Umstufungstermine, an welchen die Eltern und die Lehrpersonen die Möglichkeit haben, eine Umstufung in der Abteilung oder in einer Anforderungsstufe zu beantragen. Eine Wiederholung der gleichen Klasse ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Informationen rund um die Sekundarstufe in Maur finden sie hier.
Jeder einzelne Mensch unterscheidet sich in Bezug auf sein Lernen und seine Entwicklung von anderen Menschen. Menschen können sich nur entwickeln, wenn sie förderliche Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben erhalten. Das gilt auch für unsere Schule. Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch der Sonderpädagogik, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht gute Bedingungen zu schaffen. Ein individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt diese Entwicklung.
Zu den sonderpädagogischen Angeboten gehören:
Folgende Angebote zählen nicht zum Bereich "sonderpädagogische Angebote". Sie werden an unserer Schule als gezielte Form der Förderung eingesetzt:
Weitere Informationen zum Sonderpädagogischen Konzept finden Sie hier: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Maur
Sonderschulung ist eine sonderpädagogische Massnahme. Die Abläufe sind im Sonderpädagogischen Konzept der Schule Maur geregelt.
Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Es findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern statt. Die Zuteilung von Sonderpädagogischen Massnahmen ist zeitlich immer begrenzt. Die Überprüfung erfolgt in der Regel halbjährlich, spätestens innerhalb eines Jahres. Sonderschulung ist die Bildung von Kindern, die in Regel- oder Kleinklassen ohne Stützmassnahmen nicht angemessen gefördert werden können. Sie umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung. Sie erfolgt in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht. Der Anspruch auf Sonderschulung besteht vom Zeitpunkt des Eintritts in die Kindergartenstufe bis zum Abschluss der Schule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Altersjahres.
Sonderschulung findet in Sonderschulen, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht statt. Die Wahl der Form der Sonderschulung wird unter Berücksichtigung der besonderen Bildungsbedürfnisse sowie der übrigen Umstände getroffen. Stehen gleichwertige Sonderschulen zur Verfügung, ist der kostengünstigeren Lösung der Vorzug zu geben. Fällt eine Sonderschulung in Betracht, ist die Mitwirkung und die Zustimmung der Schulpflege erforderlich.
Informationen zu den Sozialbeiträgen an Zahnarztkosten finden Sie hier.
Suchtprävention ist eine pädagogische Aufgabe und ist Teil einer fächer- und stufenübergreifenden Gesundheitsförderung. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert. Sie trägt somit zur Qualitätsentwicklung der Schule Maur bei und setzt auf verschiedenen Ebenen an:
Weitere Informationen finden Sie unter
Die Schule bietet aufgrund der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen logopädische Therapie, psychomotorische Therapie und die Psychotherapie an.
Diese Therapien unterstützen Schülerinnen und Schülern mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen individuell. Die Zuweisung erfolgt über das schulische Standortgespräch.
Siehe Sekundarstufe
Die Eltern richten für die Bewilligung eines Urlaubsgesuches ein schriftliches Gesuch mit detaillierter Begründung und gegebenenfalls zusätzlichen Unterlagen an die Schulpflege Maur. Die Bereichsverantwortliche Person der Schulpflege entscheidet auf Antrag des Geschäftsleiters Schule über das Gesuch. Die Eltern werden per Post über den Entscheid informiert.
Gemäss der Volksschulverordnung können Dispensations- / Urlaubsgesuche aus den folgenden Gründen bewilligt werden:
a) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
b) aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
c) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
d) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
e) aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
f) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Urlaubsgesuch hat wegen Verstosses gegen §57 aufgrund §76 des Volksschulgesetzes eine Meldung an das Statthalteramt Uster zur Folge.
Informationen zu Vergünstigungen bei den Tagesstrukturen finden Sie hier.
Informationen zu Vergünstigungen bei zahnärztlichen Behandlungskosten finden Sie hier.
Kinder sind im Rahmen der privaten obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse gegen Unfall versichert. Die Schule Maur hat keine Schülerunfallversicherung.
Für Sach- und Personenschäden besteht von Seiten der Schule keine Versicherung. Die Eltern sind haftbar.
Durch die Wahlfachmöglichkeiten setzen die Jugendlichen der 3. Sekundarklassen Schwerpunkte in jenen Bereichen, die sie stärker interessieren oder wo sie sich gezielt verbessern möchten.
Bei Wegzug aus unserer Gemeinde bitten wir Sie, die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung so rasch als möglich zu informieren. Die Schulverwaltung meldet Ihr Kind der neuen Schule.
Melden Sie sich auch möglichst frühzeitig bei der künftigen Schule, um den Übertritt reibungslos zu gestalten.
Siehe Sekundarstufe.
Sie haben sich entschieden, in unsere Gemeinde zu ziehen? Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich auf der Schulverwaltung, diese koordiniert den Übertritt zusammen mit der zuständigen Schulleitung.