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Schularzt

Schulärzte

  • Schularzt Schule Pünt, Maur
    Dr. med. Rudolf Rothenbühler, Rellikonstrasse 7, 8124 Maur, Tel. 044 980 32 31

  • Schularzt Schule Aesch / Schule Ebmatingen / Schule Binz
    ACAMED Ärztezentrum Binz, Gassacherstrasse 12, 8122 Binz, Tel.: 044 980 21 21

  • Schulärzte Sekundarschule Looren
    ACAMED Ärztezentrum Binz, Gassacherstrasse 12, 8122 Binz, Tel.: 044 980 21 21

Schulärztliche Untersuche

Grundlagen Volksschulverordnung

  • Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse der Primarstufe und auf der Sekundarstufe schulärztlich untersucht.
  • Auf der Kindergartenstufe erfolgen die Untersuchungen in der Regel durch Privatärztinnen und Privatärzte. Die Abrechnung erfolgt gemäss der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
  • Die Gemeinden stellen die Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen sicher und übernehmen die Kosten (exkl. Kindergartenstufe).

Änderungen ab August 2024

  • Seit 1. März 2020 ist das revidierte Gesundheitsgesetz (GesG) in Kraft. Gemäss § 50 GesG ergreifen Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, Massnahmen zur Prävention und ärztlichen Überwachung ihrer schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der Coronapandemie hat sich die Umsetzung der im Gesundheitsgesetz definierten neuen Zuständigkeit verzögert. Im laufenden Schuljahr und darüber hinaus sollen die neuen gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden. Ab August 2024 müssen die Privat- und Sonderschulen, bzw. Langzeitgymnasien die Vorsorgeuntersuchungen ihrer Schülerinnen und Schüler organisieren und überwachen. Die Kosten zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben tragen grundsätzlich die Trägerschaften der Schulen.