Die Schule Maur gewährt Sozialbeiträge nur an die Behandlungskosten und an Rechnungen für Zahnstellungskorrekturen, ohne Kontrolluntersuchungen. Die Beiträge werden subsidiär ausgerichtet, d.h. nach Einforderung allfälliger Krankenkassenbeiträge. Jeder Rechnung ist ein Leistungsnachweis der Krankenkasse und/oder der Versicherung beizulegen.
Die Rechnungen werden vom Zahnarzt direkt an die Eltern geschickt.
Die Beitragsberechtigung erlischt mit der Vollendung der obligatorischen Volksschulzeit. Der Anspruch auf Sozialbeiträge fällt auch während dem Bestehen der Beitragsberechtigung ganz oder teilweise dahin, wenn:
Für Zahnbehandlungen entrichtet die Schule Maur
Das Gesuch um eine Beteiligung an den Kosten für Zahnbehandlungen muss mit dem von der Schule vorgegebenen Formular "Zahnbehandlung - Beitragsgesuch für einkommensabhängige Vergünstigungen" und einer Kopie des Steuerausweises der letzten rechtsgültigen Steuerrechnung sowie einer Kopie der Zahnarztrechnung bei der Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Jeder Rechnung ist ein Leistungsausweis der Krankenversicherung und/oder der Versicherung beizulegen.
Für jedes angemeldete Kind / jede Rechnung muss ein separates Beitragsgesuch eingereicht werden.
Einkommensabhängige Vergünstigung durch die Schule:
Massgebendes Einkommen der Erziehungsberechtigten | Schulbeiträge in % des Maximaltarifes | |
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A | bis Fr. 30'000 | 46,7 % |
B | bis Fr. 53'000 | 33,3 % |
C | bis Fr. 63'000 | 20,0 % |
D | ab Fr. 63'000 | 0,0 % |