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Sozialbeiträge

Beiträge an Zahnbehandlungskosten

Die Schule Maur gewährt Sozialbeiträge nur an die Behandlungskosten und an Rechnungen für Zahnstellungskorrekturen, ohne Kontrolluntersuchungen. Die Beiträge werden subsidiär ausgerichtet, d.h. nach Einforderung allfälliger Krankenkassenbeiträge. Jeder Rechnung ist ein Leistungsnachweis der Krankenkasse und/oder der Versicherung beizulegen.

Die Rechnungen werden vom Zahnarzt direkt an die Eltern geschickt.

Die Beitragsberechtigung erlischt mit der Vollendung der obligatorischen Volksschulzeit. Der Anspruch auf Sozialbeiträge fällt auch während dem Bestehen der Beitragsberechtigung ganz oder teilweise dahin, wenn:

  • die Eltern es versäumen, ihr Kind regelmässig, d.h. jährlich, untersuchen und behandeln zu lassen
  • die Anordnungen der Schulpflege, des zuständigen Zahnarztes oder der Schulzahnpflege Instruktorin (SZPI) missachtet werden 
  • die Behandlung ohne begründeten Anlass abgebrochen wird.

 Für Zahnbehandlungen entrichtet die Schule Maur

  • Einkommensabhängie Vergünstigungen

Einkommensabhängige Vergünstigung

Das Gesuch um eine Beteiligung an den Kosten für Zahnbehandlungen muss mit dem von der Schule vorgegebenen Formular "Zahnbehandlung - Beitragsgesuch für einkommensabhängige Vergünstigungen" und einer Kopie des Steuerausweises der letzten rechtsgültigen Steuerrechnung sowie einer Kopie der Zahnarztrechnung bei der  Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Jeder Rechnung ist ein Leistungsausweis der Krankenversicherung und/oder der Versicherung beizulegen.

Für jedes angemeldete Kind / jede Rechnung muss ein separates Beitragsgesuch eingereicht werden.

Einkommensabhängige Vergünstigung durch die Schule:

  Massgebendes Einkommen der Erziehungsberechtigten Schulbeiträge in % des Maximaltarifes
bis Fr. 30'000 46,7 %
bis Fr. 53'000 33,3 %
bis Fr. 63'000 20,0 %
D ab  Fr. 63'000   0,0 %