Schulverwaltung Maur
Gemeindehaus, 8124 Maur
schule@maur.ch
Tel. 043 366 13 33
Die Schule Maur leistet von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe Präventionsarbeit.
Auf der Kindergarten- und Unterstufe übernimmt die Prävention im Unterricht eine Schulzahnpflege-Instruktorin (SZPI).
Auf der Mittel- und Sekundarstufe unterrichten die Lehrpersonen die Schüler/innen periodisch über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege. Den Lehrpersonen werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Die Schule Maur leistet keine Beiträge an weitere Prophylaxemassnahmen wie Fluoridierungen und dentalhygienische Behandlungen etc.
Alle Schüler/innen, der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe werden jährlich auf den Zustand ihres Gebisses untersucht. Diese Reihenuntersuchung ist obligatorisch und erfolgt durch den zuständigen Schulzahnarzt / die zuständige Schulzahnärztin in dessen / deren Praxis. Die Kosten trägt die Gemeinde.
Schulabgänger/innen werden in der Praxis des zuständigen Schulzahnarztes / der zuständigen Schulzahnärztin untersucht. Auf Wunsch werden Bite-Wing Röntgenaufnahmen zulasten der Schule erstellt.
Die Eltern werden nach jeder Untersuchung mit der Kontrollkarte über die Untersuchungsresultate informiert und die unterzeichnete Karte ist der Lehrperson innerhalb einer Woche zurückzugeben. Der Schulzahnarzt / Die Schulzahnärztin stellt der Schule für diese Untersuchung direkt Rechnung.
Eine allfällige Behandlung ist nicht obligatorisch.
Die zu behandelnden Schüler/innen werden von den Eltern beim Zahnarzt angemeldet. Die Wahl des Zahnarztes ist frei.
Die Behandlung erfolgt nach Möglichkeit in der schulfreien Zeit. Die Kosten für versäumte Sitzungen gehen zu Lasten der Eltern und sind nicht beitragsberechtigt.
Die Kosten für die Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
Die Rechnungsstellung für die Behandlungskosten erfolgt durch den Zahnarzt direkt an die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter. Die Ansätze der Zahnärzte (Taxpunkte) entsprechen denen des Schulzahnärztlichen Dienstes der Stadt Zürich.
Die Schule Maur gewährt einkommensabhängige Vergünstigungen. Das Beitragsreglement regelt Art, Umfang und Vollzug.